HC Rödertal erhält Zweitligalizenz

Nun steht es also fest: Der HC Rödertal erhält eine Lizenz für die kommende Saison 2023/24 in der 2. Handballbundesliga. Das gab die Lizenzierungskommission der HBF am heutigen Dienstag, den 16. Mai 2023, bekannt. Allerdings erhalten die Rödertalbienen auch eine Auflage, die an die Lizenz geknüpft ist. „Zunächst einmal freue ich mich sehr, dass wir die Lizenz erhalten haben. Unsere Bienen spielen eine hervorragende Saison, sind momentan auf dem fünften Tabellenplatz und ergatterten sich mit ihren Leistungen den Titel als bester Aufsteiger aller Zeiten. Dem Präsidium und mir war von vorneherein klar, dass die Erteilung an eine Auflage geknüpft wird. Schließlich haben wir noch immer Altlasten aus unserer Saison in der 1. Bundesliga, die wir auch trotz der Belastung von drei Corona-Spielzeiten sowie Abstieg in Liga 3 bisher planmäßig tilgen. Allerdings sehe ich da keine Schwierigkeiten. Jetzt freue ich mich auf den Saisonendspurt und die letzten beiden Spiele.“, sagt HCR-Präsident Michael Theiß zum Lizenzierungsverfahren.

 

HBF erteilt Lizenzen für die 1. und 2. Bundesliga zur Saison 2023/24

Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen (HBF) hat die Entscheidungen zur Erteilung der Lizenzen für die 1. und 2. Handball Bundesliga bekanntgegeben. Alle Antragsteller, die fristgerecht bis zum 1. März 2023 einen Antrag auf Lizenzzuspruch gestellt hatten, erhalten eine Spielberechtigung für die Saison 2023/24.

Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen, bestehend aus Martin Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Axel Pick, diplomierter Kaufmann und amerikanischer Wirtschaftsprüfer sowie HBF-Geschäftsführer Christoph Wendt konnte allen Antragstellern der 1. und 2. Bundesliga eine Lizenz für die Spielzeit 2023/24 – teilweise unter Auflagen – erteilen.

Der Lizenzausschluss hat im Sinne eines integren und fairen Wettbewerbs finanzielle, rechtliche und personelle Kriterien sowie Kriterien in Bezug auf die Spielhallen überprüft. Im Zusammenhang mit der Überprüfung hat die HBF den Bewerbern gemäß der Lizenzierungsordnung teilweise Auflagen erteilt.

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